
Die ESW kümmert sich für die Stadt Witten um die Gewässer im Stadtgebiet. Innerhalb der ESW ist dafür die Abteilung Gewässer zuständig. Zu den Aufgaben der Abteilung Gewässer innerhalb der ESW zählen außerdem:
Die ESW betreut ungefähr 147 km Gewässer. Davon verlaufen circa 16 km in unterirdisch verlegten Rohren.
Die Ruhr ist ein landesweit bedeutsames Gewässer. Deshalb wird dieser Fluss direkt von den Bezirksregierungen bewirtschaftet.
Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Für die Unterhaltung der Gewässer in Witten ist aufgrund gesetzlicher Regelungen die ESW zuständig. Dies gilt auch für Bäche auf privaten Grundstücken.
Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere der Erhalt des Gewässerbettes und seiner Ufer. Dabei soll der ordnungsgemäße Wasserabfluss und Erhalt der Ufer gewährleistet werden. Um die ökologische Funktion des Bachs als Lebensraum von Tieren und Pflanzen zu fördern, beachten wir dabei die Vorgaben des Wasser- und Naturschutzrechts. Gewässerunterhaltung bedeutet heute also nicht mehr nur das bloße Ausräumen und Reinigen des Gewässerbettes. Die ESW beseitigt u. a. Abflusshindernisse und Ablagerungen, führt erforderliche Rückschnittarbeiten entlang der Gewässer durch und nimmt Neupflanzungen standortgerechter Gehölze am Gewässer vor.


Unterhaltungsmaßnahmen müssen sich aber – so die rechtlichen Vorgaben – auf das beschränken, was im Sinne der Wasserwirtschaft notwendig ist. Auch die positiven Auswirkungen des Lebensraums Gewässer auf Natur und Landschaft sind ein wichtiges Ziel der Gewässerunterhaltung. So kann es sein, dass manche Veränderungen des Baches bewusst zugelassen werden, um der natürlichen Entwicklung mehr Raum zu geben.
Gewässerunterhaltung ist also immer auch eine Frage der Abwägung unterschiedlicher Interessen.
Wenn für Unterhaltungsmaßnahmen private Flächen betreten werden müssen, wird dies von der ESW angekündigt. Gesetzlich ist geregelt, dass Anwohnerinnen und Anwohner die Unterhaltungsmaßnahmen dulden müssen.
„Ausbau“ bedeutet, das Gewässer oder seine Ufer umzugestalten. Dies darf nicht zum Nachteil des Naturhaushalts geschehen. Deshalb erfolgen Ausbaumaßnahmen der ESW vorrangig mit dem Ziel, den Hochwasserschutz zu verbessern oder das Gewässer ökologisch aufzuwerten. Beides geht dabei Hand in Hand: Durch die Rückführung des Baches in einen naturnahen Zustand wird gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag für einen nachhaltigen Hochwasserschutz geleistet.
Insbesondere in Zeiten von Klimawandel und zunehmenden Starkregenereignissen brauchen die fließenden Gewässer wieder natürliche Auen und Überflutungsbereiche. Nur so kann der Lebensraum Gewässer langfristig erhalten und der Hochwasserschutz von Siedlungsbereichen nachhaltig verbessert werden.


Für die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung des Gewässers oder seiner Ufer muss ein mitunter aufwendiges Verwaltungsverfahren durchgeführt werden, in dem alle Belange des Umwelt- und Baurechts berücksichtigt werden. Daher dauern die Planungen oft mehrere Jahre. Die ESW stimmt das Verfahren mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab, bis dieser schließlich den Gewässerausbau durch Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsbeschluss zulassen kann.
Maßnahmen zum Ausgleich der Wasserführung dienen vorrangig dazu, den Wasserabfluss mengenmäßig zu steuern. Hierzu zählen der Bau, Betrieb und Unterhalt von Anlagen zum Aufstau von Gewässern ebenso wie der Bau von Rückhaltebecken. Mit solchen Becken kann die Wassermenge dosiert werden. Damit werden sowohl die Gewässerökologie wie auch der Hochwasserschutz gestärkt und verbessert.


Die zuständigen Wasserbehörden kontrollieren und genehmigen auch diese Maßnahmen.