
Wahrscheinlich haben Sie die Begriffe „Rückstau“, „Rückstausicherung“ oder „Rückstauklappe“ schon einmal gehört. Wir erläutern gern, was es damit auf sich hat.
Bei Starkregen und auch bei Verstopfungen der Leitungen ist es möglich, dass die öffentlichen Kanäle (bzw. alle anderen Leitungen) sich füllen, volllaufen und nicht mehr richtig ablaufen können. Die Folge: Das Abwasser staut sich in den Leitungen. Nun wirkt sich das Prinzip der kommunizierenden Röhren aus: In oben offenen und unten miteinander verbundenen Röhren steht das Wasser stets gleich hoch. Deshalb steigt bei einem Rückstau in den öffentlichen Kanälen das Abwasser in Ihrer Grundstücksanschlussleitung auf das gleiche Niveau an.
Wenn Ihr Gebäude bzw. Grundstück nicht geschützt ist, dehnt sich das rückgestaute Abwasser zum Beispiel in Kellerräume und sogar Wohnräume aus und verursacht große Schäden. Wir empfehlen deshalb, eine Rückstausicherung an die Grundstücksentwässerungsanlage anzuschließen. Die einfachste und in den meisten Fällen sinnvollste Lösung besteht im Anbringen eines Rückstauverschlusses mit einer Rückstauklappe. Dies verhindert das Eindringen des Abwassers, weil das Abflussrohr Ihres Hauses bei einem Rückstau verschlossen wird.
Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die jeweilige Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer für das Anbringen einer Rückstausicherung verantwortlich ist.


