Neubau und / oder Erweiterung bestehender Entwässerungsanlagen

Neubau und / oder Erweiterung 
bestehender Entwässerungs-anlagen

Der Neubau einer Immobilie ist eine wichtige Entscheidung. Bitte beziehen Sie den Aspekt der Entwässerung frühzeitig mit ein, um Fehlplanungen und unnötige Kosten zu vermeiden. Wird die Leitung zum Beispiel unter der Bodenplatte verlegt, können Sie diesen Fehler nur schwer rückgängig machen. Gleiches gilt für falsche Höhenannahmen.

Falsch gestaltete Außenanlagen können zu schweren Schäden durch den abfließenden Starkregen führen. Deshalb haben wir für Sie und Ihren Planer eine Checkliste erarbeitet mit wichtigen Punkten zur Entwässerung und zum Schutz der Immobilie.

Weitere Hinweise finden Sie in diesem Merkblatt für Bauanträge.

Im Rahmen Ihrer Planungen
der Grundstücksentwässerung sollten Sie folgenden Ablauf kennen:
Klärung der entwässerungstechnischen Grundlagen
1
Bevor Sie mit der Planung beginnen, sollten Sie die Vorgaben für die Grundstücksentwässerung und die möglichen Anschlüsse an die öffentliche Kanalisation abklären. Senden Sie uns dazu gerne eine Anfrage. Sie erhalten dann von uns einen Plan zum Kanalbestand in Ihrem Bereich. Diesen Service können Sie kostenlos nutzen.
Planung und Genehmigung der Grundstücksentwässerung
2
Die ESW muss der Planung und Herstellung der haustechnischen Abwasseranlage und des Grundstücksanschlusses zustimmen. Neben der Baugenehmigung müssen Sie hierfür einen Antrag stellen. Dabei fällt eine Gebühr an.
Herstellung und Abnahme des Kanalanschlusses gemäß der Zustimmung
3
Eine zugelassene Fachfirma muss die Anschlussleitung zwischen Ihrem Grundstück und dem öffentlichen Kanal herstellen. Da es sich um Arbeiten im öffentlichen Raum handelt, müssen diese genehmigt werden. Die nötigen Informationen finden Sie im Merkblatt der Stadt Witten. Die ESW muss den Kanalanschluss abnehmen und dokumentieren, bevor die Baugrube verfüllt wird. Dieser Service ist kostenlos.
Kontrolle der Grundstücksentwässerung durch Sachverständige
4
Ist die Entwässerung einmal hergestellt oder wird sie wesentlich verändert, muss eine zugelassene, sachkundige Person diese prüfen. Dadurch können Sie die Arbeiten Ihrer ausführenden Firmen unabhängig kontrollieren. Bitte beauftragen Sie die Prüfung und legen Sie der ESW das Ergebnis vor.
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