Bestehende Grundstücksentwässerungen und deren Änderung

Bestehende Grundstücksentwässerungen 
und deren Änderung

Neben dem öffentlichen Kanalnetz gibt es ein größeres, privates Kanalnetz im Stadtgebiet. Dieses private Netz reicht von den einzelnen Dachrinnen, Abläufen, Waschbecken und Toiletten bis hin zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Für diese haustechnischen Abwasseranlagen und Anschlussleitungen ist der jeweilige Eigentümer oder die Eigentümerin verantwortlich.

Zuständigkeiten und Benennung der Leitung gemäß Satzungsterminologie 
Quelle: visaplan GmbH
Betrieb der Grundstücksentwässerung

Das Abwassersystem Ihres Grundstücks sorgt dafür, dass Abwässer nicht auf Ihrem Grundstück bleiben. Die ober- und unterirdischen Rohrsysteme und Pumpen leiten Regen- und Schmutzwasser von dem Gebäude in die öffentliche Kanalisation. Damit dies sauber und auch bei starken Regenfällen gelingt, wird das private Netz ebenfalls gewartet und kontrolliert.

Gut zu wissen …

Sie tragen die Verantwortung dafür, dass Ihre private Abwasserleitung funktioniert und sich in einem guten Zustand befindet. Unter „Rechtsgrundlage“ finden Sie die genauen Anforderungen an Sie als Betreiberin bzw. Betreiber.

Rechtsgrundlage:

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Landeswassergesetz (LWG)
  • Selbstüberwachungsverordnung Abwasser
  • Entwässerungssatzung der Stadt Witten

 

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