
Als Grundstückseigentümerin oder -eigentümer sind Sie für den Betrieb Ihrer Entwässerungsanlage verantwortlich. Sie sind daher verpflichtet, Zustands- und Funktionsprüfungen durchführen zu lassen.
Rechtsgrundlage:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz (LWG)
- Entwässerungssatzung der Stadt Witten
Die Überwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen ist in einer Verordnung auf Grundlage des Landeswassergesetzes geregelt. Im zweiten Teil der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser finden Sie die Details und Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfungen Ihrer privaten Abwasserleitungen. Es wird unterschieden zwischen Neubauten, grundlegenden Änderungen der Anlage und bestehenden Anlagen.
Rechtsgrundlage:
- Landeswassergesetz (LWG)
- Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw), seit dem 9. November 2013 rechtskräftig

Sie sind als Eigentümer oder Eigentümerin verpflichtet …
… Abwasserleitungen, die im Boden oder nicht zugänglich verlegt sind
… und dazu dienen, Schmutzwasser, auch vermischt mit Regenwasser, zu sammeln oder wegzuleiten,
…von Fachleuten sofort prüfen zu lassen – nach der Errichtung und nach größeren An- und Umbaumaßnahmen.



Die Untersuchungen sind für Sie eine unabhängige Qualitätskontrolle. Sie können dadurch überprüfen, ob die beauftragten Firmen die Leitungen richtig verlegt haben.
Sie als Grundstückseigentümer oder -eigentümerin müssen eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Zustands- und Funktionsprüfung erforderlich ist oder nicht. Wir raten jedoch dazu, alle 20 bis 30 Jahre eine solche Prüfung durchzuführen zu lassen.
Jedoch gibt es vier Ausnahmefälle, in denen die Prüfung vorgeschrieben ist:

Das Land Nordrhein-Westfalen hat hierfür eine umfassende Internetseite eingerichtet, aus der weitere Erläuterungen zu diesem Thema entnommen werden können:
Wenn Sie eine solche Prüfung planen, bietet die ESW Ihnen im Vorfeld eine kostenlose Beratung dazu an. Hier erhalten Sie wichtige Hinweise zur Durchführung, zu der späteren Auswertung sowie zum sinnvollen Umfang der Prüfung.
Wählen Sie Ihre Prüfungsfirma mit Vorsicht aus und meiden Sie unseriöse Firmen, auch „Kanalhaie“ genannt. Weitere Infos finden Sie hier:

Nach der Prüfung liegt Ihnen ein vollständiger Bericht der Fachleute vor. Dann können Sie sich kostenlos von der ESW zu den festgestellten Mängeln und Schäden beraten lassen. Mit diesem Angebot möchten wir Ihnen wichtige Tipps geben und Sie vor überteuerten und überflüssigen Investitionen bewahren.
Die Beratung ersetzt keine fachgerechte Sanierungsplanung. Gerne dokumentieren wir die Ergebnisse Ihrer Entwässerungs-Hausakte für Sie. Falls Unterlagen verloren gehen, haben Sie auf diese Weise eine Sicherungskopie.
Hier erhalten Sie mehr Informationen
Weitere Informationen zu den Themen Zustands- und Funktionsprüfung sowie Sanierung von Grundstücksentwässerungen finden Sie auf den beiden Internetseiten des Landes NRW: