Niederschlagswassergebühr

Niederschlagswassergebühr 
– einfach erklärt

Die genaue Menge an Regenwasser, die von einem Grundstück in die Kanalisation fließt, lässt sich nicht direkt messen. Deshalb richtet sich die Niederschlagswassergebühr nach der bebauten oder befestigten Fläche, die an das Abwassersystem angeschlossen ist. Je größer diese Fläche, desto mehr Wasser muss abgeleitet werden.

Wie wird die Gebühr für Privatgrundstücke berechnet?

Die Gebühr richtet sich nach der Fläche Ihres Grundstücks, die direkt oder indirekt mit dem städtischen Kanal verbunden ist. Dabei gilt:

 

  • Gebührenminderung durch Abflussbeiwerte
    Je nach Art der Befestigung werden Flächen mit unterschiedlichen Abflussbeiwerten bewertet. Dieser Abflussbeiwert bezeichnet die Menge an Regenwasser, die tatsächlich abgeführt wird, und nicht zum Beispiel versickert oder verdunstet. Das bedeutet, dass nicht jede Fläche gleich stark zur Gebühr beiträgt.

 

  • Vergünstigung für Rückhaltebecken und Versickerung
    Wenn Ihr Regenwasser teilweise auf dem Grundstück versickert oder über ein Rückhaltebecken nur gedrosselt in die Kanalisation gelangt, kann die Gebühr um bis zu 50 % reduziert werden. Voraussetzung: Die Anlage muss mindestens 35 Liter pro Quadratmeter Regenwasser speichern können.

 

Was müssen Sie tun?

  • Teilen Sie uns Ihre befestigten Flächen per Erhebungsbogen mit. Den Bogen finden Sie hier.
    • Auch nachträgliche Änderungen müssen Sie mit dem Erhebungsbogen melden.
    • Falls nötig, prüfen wir die Angaben gemeinsam mit Ihnen vor Ort.

Weitere Informationen finden Sie unter Mein Grundstück – Entsiegelung.

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Dann rufen Sie uns an, schreiben Sie eine Mail oder besuchen Sie uns direkt vor Ort. Ihre Ansprechpartnerin Frau Wegmann steht Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.