
Die Stadt Witten ist gesetzlich verpflichtet, Abwasser zu beseitigen. Diese Pflicht basiert auf dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz NRW. In Witten übernimmt diese Aufgabe die Entwässerung Stadt Witten – ESW.
Es wird zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser unterschieden. Beide Arten werden über das Kanalsystem abgeführt. Auf den Kläranlagen kümmern sich der Ruhrverband und die Emschergenossenschaft um die Reinigung. Gereinigtes Niederschlagswasser wird in örtliche Gewässer abgegeben.
Die Kosten für die Abwasserentsorgung – einschließlich der Leitung und Reinigung des Abwassers sowie für Neubauten und Instandsetzungen – werden durch Abwassergebühren auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt.

In Witten werden seit 1999 getrennte Abwassergebühren erhoben. Das bedeutet: Für Schmutzwasser und für die versiegelten Flächen, die Niederschlagswasser ableiten, gibt es jeweils eine eigene Gebühr.
Die genauen Regelungen dazu sind in der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Witten festgelegt, die auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes NRW beruht. Die Satzung kann hier eingesehen werden.
Jährlich werden die Gebührensätze neu berechnet und an die rechtlichen Vorgaben angepasst.

Beispielrechnung für eine vierköpfige Familie
Eine Familie mit 200 m³ Frischwasserverbrauch pro Jahr und einer versiegelten Fläche von 130 m² zahlt aktuell:
- Schmutzwassergebühr: 200 m³ x 3,55 €/m³ = 710,00 €/Jahr
- Niederschlagswassergebühr: 130 m² x 1,52 €/m² = 197,60 €/Jahr
Gesamtkosten: 907,60 €/Jahr
Das bedeutet für jedes Familienmitglied:
- Tägliche Kosten pro Person: 907,60 € : 4 Personen : 365 Tage = 0,62 €/Tag
- Tägliche Kosten für die Familie insgesamt: 2,49 €/Tag
Was kostet 1 m³ Schmutzwasser?
Die Entsorgung von 1 m³ Schmutzwasser kostet aktuell 3,55 € – das entspricht 0,36 Cent pro Liter.
Zum Vergleich: