
Jeder Liter Trinkwasser, der ins Haus gelangt, wird in der Regel auch wieder als Abwasser abgeführt. Deshalb dient der Frischwasserverbrauch als Grundlage für die Schmutzwassergebühr.
Nutzen Sie Wasser für den Garten, landet es nicht im Abwasserkanal. In diesem Fall können Sie eine Ermäßigung beantragen. Voraussetzung:
- Sie weisen nach, dass das Wasser nicht ins öffentliche Abwassernetz gelangt.
- Sie installieren auf eigene Kosten einen Zwischenzähler.
So melden Sie einen Zwischenzähler an:
- Einbaudatum, Zählernummer und Anfangszählerstand erfassen.
- Foto des Zählers an die Entwässerung Stadt Witten (ESW) senden.
Erst nach der Anmeldung kann die Wassermenge bei der Abrechnung berücksichtigt werden.
- Ablesen und melden: Bis zum 30.11. jedes Jahres müssen Sie den Zählerstand erfassen und mit einem Foto an die ESW senden. Keine Meldung? Dann ist eine neue Anmeldung nötig!
- Kontrolle: Die ESW kann den Zähler und die erfassten Daten jederzeit überprüfen.

- Eichung alle 6 Jahre: Der Wasserzähler muss alle 6 Jahre geeicht oder durch einen neuen Zähler mit Konformitätserklärung ersetzt werden. Ohne gültigen Nachweis wird der Abzug nicht berücksichtigt.
- Meldung bei Wechsel: Ein- und Ausbau sowie Wechsel des Zählers müssen mit Foto-Nachweis an die ESW gemeldet werden.
Lohnt sich das für Sie?
Rechnen Sie nach: Die Kosten für einen geeichten Zähler und den Einbau sollten in einem guten Verhältnis zur ersparten Abwassergebühr stehen.
Oft lohnt es sich mehr, wenn Sie Regenwasser sammeln, nutzen oder versickern lassen. Mehr Infos dazu finden Sie unter „Mein Grundstück – Entsiegelung“.
