
Neben Abwasser aus Wohnhäusern entsteht in vielen Betrieben und Firmen spezielles Abwasser, das je nach Branche unterschiedlich zusammengesetzt ist.
Gewerbliches bzw. industrielles Abwasser kann Inhaltsstoffe wie Schwermetalle und gefährliche chemische Verbindungen enthalten.
Das gilt zum Beispiel für Abwässer aus dem Kfz-Gewerbe, aus chemischen Reinigungen, aus metallverarbeitenden Betrieben und aus anderen industriellen Prozessen.
Kläranlagen können diese Stoffe nicht vollständig oder gar nicht abbauen. Damit Seen und Flüsse nicht belastet werden, müssen viele Gewerbe Anlagen zur Vorreinigung einsetzen.
Rechtsgrundlage:
Abwasserverordnung (AbwV)
In der Gastronomie enthalten Abwässer hohe Mengen an Fetten und Ölen. Solche Betriebe müssen deshalb Fettabscheider in ihre Entwässerung einbauen. Mehr dazu erfahren Sie hier:
Die ESW hat Grenzwerte eingeführt, um die Kanalisation und die Kläranlagen zu schützen. Überschreiten die Werte des Abwassers die festgesetzten Grenzwerte, darf das Abwasser nur nach einer Vorbehandlung eingeleitet werden.


Die ESW fragt bei Ihrem Betrieb regelmäßig nach, ob und welche Abwässer bei Ihnen anfallen. Sie sind als Betreibende dazu verpflichtet, solche Abwässer und deren Inhaltsstoffe zu melden. Die Daten fasst die ESW in ihrem „Abwasserkataster“ zusammen. Dadurch kann sie alle kritischen Abwassereinleitungen überblicken.
Rechtsgrundlage
- Entwässerungssatzung

Als Gewerbetreibende müssen Sie das Einleiten von Abwasser sowie die nötigen Anlagen zur Vorbehandlung genehmigen lassen. Dafür stellen Sie einen Antrag auf „Indirekteinleitung“, das sind Einleitungen von Abwasser in das öffentliche Kanalnetz.
Zuständig für dieses Verfahren ist die Kreisverwaltung Schwelm – Fachbereich Bau, Umwelt, Vermessung und Kataster, Sachgebiet: Wasserwirtschaft und Immissionsschutz. Die ESW ist in den Prozess ebenfalls eingebunden.