Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

Kleinkläranlagen 
und abflusslose Gruben

Fast alle Grundstücke in Witten sind an die öffentliche Kanalisation und somit an zentrale Anlagen für Abwasserbehandlung angeschlossen.

Auf einigen Grundstücken in Außengebieten wird das Schmutzwasser stattdessen in Kleinkläranlagen auf dem Grundstück entsorgt. Diese Anlagen reinigen das eingeleitete Schmutzwasser. Das gereinigte Abwasser wird dann in ein nahegelegenes Gewässer eingeleitet oder auf dem Grundstück versickert. Der Ennepe-Ruhr-Kreis genehmigt und kontrolliert diese Anlagen.

Die Inhalte der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben müssen regelmäßig entsorgt werden.

Ihre Pflichten als Betreibende

Als Eigentümerin oder Eigentümer sind Sie dafür verantwortlich, die Schlammabfuhr rechtzeitig und regelmäßig zu beauftragen. Außerdem bezahlen Sie die Entsorgung.

Die ESW überwacht die Abfuhr des Klärschlammes. Die Regelung können Sie in der Satzung der Stadt Witten über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen nachlesen.

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