
Fast alle Grundstücke in Witten sind an die öffentliche Kanalisation und somit an zentrale Anlagen für Abwasserbehandlung angeschlossen.
Auf einigen Grundstücken in Außengebieten wird das Schmutzwasser stattdessen in Kleinkläranlagen auf dem Grundstück entsorgt. Diese Anlagen reinigen das eingeleitete Schmutzwasser. Das gereinigte Abwasser wird dann in ein nahegelegenes Gewässer eingeleitet oder auf dem Grundstück versickert. Der Ennepe-Ruhr-Kreis genehmigt und kontrolliert diese Anlagen.



Ihre Pflichten als Betreibende
Als Eigentümerin oder Eigentümer sind Sie dafür verantwortlich, die Schlammabfuhr rechtzeitig und regelmäßig zu beauftragen. Außerdem bezahlen Sie die Entsorgung.
Die ESW überwacht die Abfuhr des Klärschlammes. Die Regelung können Sie in der Satzung der Stadt Witten über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen nachlesen.
Neben diesen Kleinkläranlagen gibt es außerdem einige sogenannte „Abflusslose Gruben“. Das sind „Abwassertanks“, die Schmutzwässer sammeln. Sind die Tanks voll, müssen sie geleert und der Inhalt muss zu einer Kläranlage gebracht werden. Dieser Vorgang ist unter dem Namen „Kanal auf Rädern“ bekannt. Dabei gelten für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer die gleichen Pflichten wie bei einer Kleinkläranlage. Auch hier überwacht die ESW die Abfuhr.