
Bäche und Flüsse sind die Lebensadern unserer Landschaft und die Heimat für unzählige Tier- und Pflanzenarten.
Mit einem Grundstück am Wasser haben Sie ein Stück Natur und Erholung direkt vor der Haustür – und die Verpflichtung, es für Sie und für andere zu erhalten.
Bitte helfen Sie uns als Anliegende dabei, die Gewässer in Witten zu schützen.
Zu oberirdischen Gewässern zählt Wasser, das in Betten steht oder fließt oder aus Quellen abfließt. Anlagen zur Ableitung von Abwasser, Straßenseitengräben oder Bewässerungsgräben gehören nicht dazu.

Bitte halten Sie Komposthaufen, Holzlager, Strohballen, Arbeitsgeräte und Ähnliches von den Gewässern fern. Im schlimmsten Fall können Teile bei Hochwasser ins Wasser gelangen und zum Beispiel an Brücken den Abfluss blockieren. Dadurch kann es zu Überschwemmungen und großen Schäden kommen.
Aus Abfällen wie Rasenschnitt kann Sickerwasser austreten und den Bach mit zu vielen Nährstoffen versorgen. Dadurch können sich vermehrt Algen bilden.
Bitte lagern Sie keine Abfälle am Gewässer, sondern entsorgen Sie diese an den richtigen Stellen: Für Bioabfall wie Grünschritt können Sie beim Betriebsamt der Stadt Witten eine Biotonne bestellen. Fallen größere Mengen Grünabfall an, bringen Sie ihn bitte zum Wertstoffhof Bebbelsdorf 73.

Bäume und Sträucher sind wichtig für das Gewässer, da diese mit ihren Wurzeln die Ufer sichern und den nötigen Schatten spenden. Die Pflege müssen Personen mit Fachkenntnis durchführen. Im Gewässerbereich bis zur Böschungsoberkante übernimmt die EWS die Pflege. Die Böschungsoberkante ist der höchste Punkt einer Böschung, wo die schräge Fläche in eine gerade Fläche übergeht.
Dahinter liegt der fünf Meter lange Gewässerrandstreifen. Diesen Bereich sollten Sie nur pflegen, wenn es für den Abfluss von Hochwasser notwendig ist.
Wichtig ist, dass die Bäume und Sträucher standortgerecht sind. Das bedeutet, dass sie an ihrem Platz am Wasser wachsen und gedeihen können. Dazu zählen zum Beispiel Erlen, Eschen, Silber-Weiden, Bergahorn sowie die Sträucher Haselnuss, Schneeball, Purpur-Weide und Weißdorn.

Möchten Sie eine Anlage in, an, über oder unter einem oberirdischen Gewässer bauen, beseitigen oder deutlich verändern, brauchen Sie eine Genehmigung. Diese erteilt die Untere Wasserbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Zu Anlagen zählen: Brücken, Durchlässe, Stege, Abgrenzungen wie Mauern und Zäune, Geräteschuppen, Gartenhäuschen, Garten- und Uferbefestigungen, Treppen und Pflasterungen.
Mit Ihren Anlagen dürfen Sie den Zugang zu Gewässern nicht behindern, damit die ESW ihre Aufgaben erledigen und zum Beispiel die Böschung mähen kann. Die Anlagen dürfen Gewässer in ihrer natürlichen Entwicklung nicht einschränken und bei Hochwasser den Abfluss nicht verhindern.
Als Eigentümerin oder Eigentümer müssen Sie die Anlage selbst in einem sicheren Zustand erhalten. Das gilt auch, wenn Sie die Anlage an veränderte Verhältnisse anpassen, zum Beispiel vergrößern, müssen.

Entlang der Ruhr gelten auf Wittener Stadtgebiet Flächen als festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Das bedeutet, dass diese Flächen bei Hochwasser überflutet sein können. Dort dürfen Sie keine Anlagen bauen oder erweitern. Eine Ausnahme können Sie bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen.

Die Ufer eines Gewässers sind wichtige und sensible Bereiche. Hier treffen Wasser- und Landlebensräume aufeinander.
Wurzeln sowie standortgerechte Bäume und Sträucher bieten Rückzugsorte für Tiere und erhalten die Ufer auf natürliche Weise. Deshalb dürfen Sie die Ufer ohne Genehmigung nicht mit Betonplatten, Mauern, Brettern und anderen Materialien befestigen. Eine Befestigung gilt ebenfalls als Anlage und ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Sie dürfen Ihren Garten mit Wasser aus Gewässern gießen, solange Sie das Wasser mit Gießkannen, Eimern oder ähnlichen Gefäßen entnehmen. Für eine Pumpe brauchen Sie die Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde. Bei Niedrigwasser kann die Entnahme von Wasser generell eingeschränkt oder verboten werden. Unser Tipp: Sammeln Sie am besten Regenwasser und gießen Sie Ihren Garten damit. Hierzu berät Sie gerne die Abteilung Kanalplanung mit dem Sachgebiet Grundstücksentwässerung.

Sie dürfen kein Schmutzwasser in den Bach einleiten. Möchten Sie Regenwasser einleiten, müssen Sie eine Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde beantragen.

Gewässer müssen fließen können, damit Fische und kleine Lebewesen in ihrem Lebensraum wandern können. Ihre Kinder dürfen gerne am Bach spielen und die Natur erfahren und begreifen. Aber bitte sorgen Sie dafür, dass kleine selbstgebaute Staudämme nach dem Spiel wieder abgebaut werden.

Sollten Sie Pflanzenschutz- und Düngemittel verwenden, halten Sie bitte einen Abstand von mindestens fünf Metern zum Gewässer ein. Damit schützen Sie die Artenvielfalt. In Haus- und Kleingärten dürfen Sie nur Produkte verwenden, die für diesen Bereich zugelassen sind. Auch Landwirte und Landwirtinnen müssen auf ihren Ackerflächen bestimmte Regelungen befolgen, um Gesundheits- und Umweltschäden vorzubeugen.
Bitte beachten Sie unbedingt die Anwendungshinweise, zum Beispiel das Mischungsverhältnis, Sicherheitsabstände zum Gewässer und Einsatzbereiche. Reste und Behälter entsorgen Sie bitte über Sammelstellen für Schadstoffe.

Als Person mit einem Grundstück an einem Gewässer haben Sie Duldungs- und Unterlassungspflichten:
Sie sind gegenüber der ESW dazu verpflichtet, unterhaltende Maßnahmen zu dulden. Das bedeutet, dass Sie die Arbeiten nicht verhindern oder deutlich erschweren dürfen. Mitarbeitende der ESW dürfen für diese Aufgaben Ihr Grundstück betreten und vorübergehend benutzen. Die ESW darf außerdem das Ufer bepflanzen, falls dies für die Unterhaltung des Baches notwendig ist.
Natürlich nehmen wir so viel Rücksicht wie möglich. Sollten Schäden entstehen, haben Sie ein Recht auf Schadensersatz.