Zustands- und Funktionsprüfung

Zustands- 
und Funktionsprüfung

Als Grundstückseigentümerin oder -eigentümer sind Sie für den Betrieb Ihrer Entwässerungsanlage verantwortlich. Sie sind daher verpflichtet, Zustands- und Funktionsprüfungen durchführen zu lassen.

 

Rechtsgrundlage:

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Landeswassergesetz (LWG)
  • Entwässerungssatzung der Stadt Witten
Gut zu wissen …

Die Überwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen ist in einer Verordnung auf Grundlage des Landeswassergesetzes geregelt. Im zweiten Teil der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser finden Sie die Details und Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfungen Ihrer privaten Abwasserleitungen. Es wird unterschieden zwischen Neubauten, grundlegenden Änderungen der Anlage und bestehenden Anlagen.

 

Rechtsgrundlage:

  • Landeswassergesetz (LWG)
  • Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw), seit dem 9. November 2013 rechtskräftig
Zustands- und Funktionsprüfungen bei Neubauten und grundlegenden Änderungen der Entwässerungsanlage

Sie sind als Eigentümer oder Eigentümerin verpflichtet …

 

… Abwasserleitungen, die im Boden oder nicht zugänglich verlegt sind

 

… und dazu dienen, Schmutzwasser, auch vermischt mit Regenwasser, zu sammeln oder wegzuleiten,

 

…von Fachleuten sofort prüfen zu lassen – nach der Errichtung und nach größeren An- und Umbaumaßnahmen.

Sobald Sie die Abwasserleitungen eingebaut haben, müssen Fachleute diese überprüfen.

Die Untersuchungen sind für Sie eine unabhängige Qualitätskontrolle. Sie können dadurch überprüfen, ob die beauftragten Firmen die Leitungen richtig verlegt haben.

Zustands- und Funktionsprüfungen bei bestehenden Entwässerungsanlagen

Sie als Grundstückseigentümer oder -eigentümerin müssen eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Zustands- und Funktionsprüfung erforderlich ist oder nicht. Wir raten jedoch dazu, alle 20 bis 30 Jahre eine solche Prüfung durchzuführen zu lassen.

Jedoch gibt es vier Ausnahmefälle, in denen die Prüfung vorgeschrieben ist:

Sie sind zu einer Prüfung verpflichtet …
1
… bei bestehenden Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, wenn diese das häusliche Abwasser fortleiten und vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden. Spätestens bis zum 31. Dezember 2015 musste eine Prüfung auf Zustand und Funktionsfähigkeit erfolgen.
Sie sind zu einer Prüfung verpflichtet …
2
… bei bestehenden Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, wenn diese industrielles oder gewerbliches Abwasser fortleiten und vor dem 1. Januar 1990 errichtet wurden. Auch hier musste spätestens bis zum 31. Dezember 2015 eine Prüfung erfolgen.
Sie sind zu einer Prüfung verpflichtet …
3
...bei allen anderen bestehenden gewerblichen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die nach dem 01.01.1990 errichtet wurden. Spätestens bis zum 31.12.2020 musste eine Prüfung erfolgen.
Sie sind zu einer Prüfung verpflichtet …
4
… bei bestehenden Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten, wenn diese industrielles oder gewerbliches Abwasser fortleiten, für das in einem Anhang der Abwasserverordnung Anforderungen festgelegt ist. Die Prüfung musste spätestens bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen.
Wer führt eine solche Prüfung durch?

Das Land Nordrhein-Westfalen hat hierfür eine umfassende Internetseite eingerichtet, aus der weitere Erläuterungen zu diesem Thema entnommen werden können:

Vor der Prüfung

Wenn Sie eine solche Prüfung planen, bietet die ESW Ihnen im Vorfeld eine kostenlose Beratung dazu an. Hier erhalten Sie wichtige Hinweise zur Durchführung, zu der späteren Auswertung sowie zum sinnvollen Umfang der Prüfung.

Wichtig!

Wählen Sie Ihre Prüfungsfirma mit Vorsicht aus und meiden Sie unseriöse Firmen, auch „Kanalhaie“ genannt. Weitere Infos finden Sie hier:

Nach der Prüfung

Nach der Prüfung liegt Ihnen ein vollständiger Bericht der Fachleute vor. Dann können Sie sich kostenlos von der ESW zu den festgestellten Mängeln und Schäden beraten lassen. Mit diesem Angebot möchten wir Ihnen wichtige Tipps geben und Sie vor überteuerten und überflüssigen Investitionen bewahren.

Die Beratung ersetzt keine fachgerechte Sanierungsplanung. Gerne dokumentieren wir die Ergebnisse Ihrer Entwässerungs-Hausakte für Sie. Falls Unterlagen verloren gehen, haben Sie auf diese Weise eine Sicherungskopie.

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Dann rufen Sie uns an, schreiben Sie eine Mail oder besuchen Sie uns direkt vor Ort. Ihre Ansprechpartnerin Frau Schulz steht Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.